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Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Allgemeines
1.1 Die folgenden Vereinbarung ist Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) und moodmacher studio, Putlitzstr. 12, 10551 Berlin (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Sie regelt die Bedingungen, zu denen der Auftragnehmer seine Produkte und Dienstleistungen anbietet. Spätestens durch die Auftragserteilung oder Annahme der Leistung erkennt der Auftraggeber diese als verbindlich an. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Vertragsverhältnisse mit dem Auftraggeber.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen und Produkte ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 
2. Urheberschutz und Wahrung der Nutzungsrechte
2.1 Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten Unterlagen, Beschreibungen, Konzepte und Gesprächsnotizen und Informationen dienen zur Kenntnisnahme des Auftraggebers und sind nur für diesen bestimmt. Nutzungsrechte, welche darüber hinaus gehen, werden durch die Auftragserteilung nicht erworben und bedürfen einer gesonderten Nutzungsregelung und sind gesondert zu vergüten.
2.2 Eine Vervielfältigung, weitere Nutzung bzw. Weiterverbreitung der Leistungen bedarf einer gesonderten Vereinbarung und sind entsprechend zu vergüten.
2.3 Eine Verfremdung, Entstellung oder Anpassung der Leistungen ist nicht gestattet, bzw. bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Dies gilt für Layouts, Screendesigns & Entwürfe, Navigations-Konzepte, Grafiken und Flashfilmen, sowie sämtliche erstellten Bild- und Textgrafiken. Außerdem dürfen die erbrachten Leistungen vom Auftragnehmer zu Dokumentationszwecken verwendet und veröffentlicht werden.
2.4 Alle vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen, insbesondere Layouts, Entwürfe und Screendesigns sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und dürfen von Dritten weder verfremdet, nachgeahmt, kopiert noch anderweitig verwendet werden.
2.5 Die Rechte an allen Skripten, wie JavaScript, PerlScript, CGI-Programmen oder Java-Programmen insbesondere Flashactionscript verbleiben bei dem Auftragnehmer, soweit diese nicht frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt sind und/oder im Eigentum des Auftraggebers stehen.
2.6 Der Auftraggeber stellt insbesondere sicher, dass die von ihm zu Verfügung gestellten Inhalte keine strafrechtlichen Tatbestände wie Volksverhetzung (§130 StGB), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§185 bis 189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften (§184 StGB) erfüllen oder Rechte Dritter wie Namens-, Urheber oder Markenrechte verletzt werden. Der Auftragnehmer ist nur im Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen verpflichtet, eine Überprüfung aller Inhalte der von ihr erstellten Internetseiten inkl. Links des Auftraggebers vorzunehmen.
 
3. Angebot und Auftragserteilung
3.1 Stellt der Auftragnehmer Angebote, so sind diese hinsichtlich Preis, Menge, Zahlungs- und Lieferbedingungen freibleibend. Erst nach Auftragsbestätigung werden diese bindend.
3.2 Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ändern, so wird nach Prüfung des Änderungswunsches der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Etwaige Mehrkostenforderungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer vorher anzukündigen. Geschieht dieses nicht, können Mehrkosten nur in Höhe von 50% der Herstellungskosten geltend gemacht werden.
 
4. Lieferung
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraglich genannten inhaltlichen und softwaretechnischen Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers. Dem Auftragnehmer ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Der Auftragnehmer behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.2 Der Auftragnehmer darf sich Kopien der Produktion für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Webseite) herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn die Produktion seitens des Auftraggebers im Einsatz ist.
 
5. Zahlungsmodalitäten
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Eingeräumte Lizenzen sind erst nach voller Bezahlung endgültig gewährt. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Auftraggeber bezeichnete Lieferungen, bezahlt worden ist, denn unser Eigentumsvorbehalt/Lizenzvorbehalt dient als Sicherung für die gesamte Saldoforderung.
Sollte die Produktion ohne entsprechende Lizenzen von dem Auftraggeber genutzt werden, so hat dies eine Vertragsstrafe in Höhe des gesamten Auftragsvolumens zu Folge.
5.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Schecks gelten erst nach Gutschrift. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers kann der Auftragnehmer Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz berechnen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren oder der Auftragnehmer einen höherem Schaden nach. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 14 Tagen das Leistungsangebot ohne weitere Ankündigung vorübergehend oder endgültig sperren, eine Aufhebung des Vertrages sowie ein Verzicht auf die Forderungen von Auftragnehmer werden dadurch jedoch nicht begründet.
5.3 Monatliche Entgelte werden immer für den folgenden Monat im Voraus berechnet und sind bis zum 28. des laufenden Monats für den Folgemonat zu entrichten. Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt der Auftragnehmer entsprechende Rabatte.
5.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
5.5 Gegen Forderungen von dem Auftragnehmer kann der Auftraggeber mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, sofern sie von dem Auftragnehmer nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5.6 Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer kann Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis und Rechte an seinen Geräten jederzeit auf Dritte übertragen.
5.7 Kosten für Reisen zum Firmensitz des Auftraggebers im Rahmen der laufenden Betreuung werden dem Auftraggeber mit 0,35 Euro pro gefahrenem Km verrechnet, außer die Entfernung zwischen Auftragnehmer und dem Firmensitz des Auftraggebers beträgt weniger als 20 km. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet.
5.8 Für jede Mahnung entstehen Mahnkosten i. H. v. 10,00 Euro.
 
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Im Falle von Schäden, welche auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, haftet der Auftragnehmer nur für solche Schäden, die durch eine solche Zusicherung umfasst sein sollten.
6.2 Auftragnehmer haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit fremder Inhalte im Sinne des §5 II TDG, davon ausgenommen ist jedoch der Fall positiver Kenntnis des Auftragnehmers von Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Unzuverlässigkeit dieser Inhalte.
6.3 Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Soweit nicht weitere Wartungsdienste durch den Auftragnehmer erfolgen, ist der Auftraggeber für die Sicherung der übergebenen Daten selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.
6.4 Der Auftraggeber erhält zur Einsichtnahme und schnelleren Abstimmung, für die Dauer des Auftrages, einen Account auf einen von uns bereitgestellten Server. Dafür werden ihm eine Nutzerkennung und ein Passwort zugewiesen. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeiten bestehen, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Auftraggeber in Kauf.
6.5 Die vom Auftragnehmer vertraglich erbrachte Leistung ist vom Auftraggeber zu überprüfen und abzunehmen. Offensichtliche Mängel muss der Auftraggeber (spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen – streichen) umgehend anzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Nachbesserung. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Der Auftraggeber ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.
6.6 Übergebene Gegenstände und Materialien werden grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Gegenstände.
6.7 Solange der Auftragnehmer seiner Verpflichtung auf Mängelbeseitigung durch Nachbesserung nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
6.8 Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
6.9 Sollte der Auftragnehmer durch Umstände, die er nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder Wetter bedingten Ausfällen, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt
 
7. Nutzungsrechte und Freihaltung bei Werklieferungsverträgen
7.1 Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung/Änderung des vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Werkstückes/Materialien verfügt und räumt dem Auftragnehmer die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.
7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung/Änderung der zur Verfügung gestellten Werkstücke/Materialien geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und dem Auftragnehmer entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die vom Auftragnehmer aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung zu unterstützen.
 
8. Datenschutz, Datensicherungen
8.1 Der Auftragnehmer speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Ermöglichung des Zugangs, der Nutzung und der Abrechnung. Die Daten werden nach Bestimmungen des Teledienstesdatenschutzgesetzes erhoben und geschützt.
8.2 Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden (wenn überhaupt) nur zur Vertragsabwicklung, insbesondere technischen Unterstützung und Abrechnung an ein von dem Auftragnehmer beauftragtes Unternehmen übermittelt.
8.3 Im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens können die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen an ein Inkassounternehmen oder an einen Dritten zur Beitreibung der Forderung weitergegeben werden.
 
9. Domainreservierung, DENIC e.G.
Die Bereitstellung einer DE-Domain erfordert einen Vertragsschluss des Auftraggebers mit der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft e.G. (DENIC), Wiesenhüttenplatz 26 in 60329 Frankfurt. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer im Namen des Auftraggeber sämtliche für die Bereitstellung der Domain erforderlichen Erklärungen gegenüber der DENIC oder Dritten, welche die Domain bei DENIC registrieren, abzugeben. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der DENIC gelten die jeweils aktuellen DENIC e.G. Registrierungsbedingungen und die DENIC e.G.Registrierungsrichtlinien, die der Auftraggeber hiermit anerkennt.
 
10. Salvatoresche Klausel/Gerichtsstand
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
10.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist für beide Parteien Berlin.
 
 
 
 
 
 
 
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